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Dresdner Blätt´l 17. Jahrgang |
Ausgabe 4/2006 vom 10. März 2006 |
| Quod licet jovi, non licet
bovi? Der Wandel der Argumente bei Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes Von Christine Ostrowski “81.000 Gagfah-Wohnungen verkauft – Mieterinteressen berücksichtigt – Kündigungsschutz vereinbart” lautete am 16. September 2004 die Überschrift einer Presseerklärung des Direktors des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips hinsichtlich der damals vereinbarten Sozial-Charta, als die Wohnungsgesellschaft GAGFAH aus öffentlichem Besitz an den Investor FORTRESS überging. Es sei gelungen, soziale Schutzbestimmungen für Mieter zu vereinbaren und einen umfassenden Kündigungsschutz individualvertraglich abzusichern. Jeder einzelne Mieterhaushalt erhalte einen Anhang zum Mietvertrag, wonach Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder wirtschaftlicher Verwertung innerhalb der nächsten 10 Jahre ausgeschlossen sind. Für Mieter über 60 Jahre gelte dieser Kündigungsschutz lebenslang. „Dieser einzelvertraglich garantierte Kündigungsschutz ist insoweit beispielhaft“, so Rips. Großes Lob äußerte er auch für zusätzliche Schutzrechte, wie die Mieterhöhungsbegrenzung auf einem bestimmten Prozentsatz über dem Verbraucherpreisindex, Ausschluss von Luxusmodernisierungen, den Verkaufsrabatt für alle Mieter, u.a. Sein Fazit: “Dieses Mieterschutz-Paket kann sich sehen lassen, auch wenn wir keinen Zweifel daran aufkommen lassen wollen, dass wir Wohnungsverkäufe der öffentlichen Hand ... grundsätzlich für falsch halten ... Sind Wohnverkäufe nicht zu verhindern, müssen Schutzrechte für die betroffenen Mieter ausgehandelt und vereinbart werden, muss sichergestellt sein, dass diese Schutzrechte den Mietern dauerhaft garantiert werden.” Bei der Erarbeitung der Dresdner Sozial-Charta wurden die solcherart gewürdigten Punkte folglich übernommen. Allerdings blieb man dabei nicht stehen. Während sich die GAGFAH-Charta in sieben Punkten vorrangig auf Mieterschutz konzentriert, beinhaltet das Dresdner Gegenstück in 20 Punkten – neben Mieterinteressen – auch Regelungen zur Wohnungsinstandhaltung, zum Arbeitnehmerschutz, zur Stadtentwicklung, zur Berücksichtigung ortsansässiger Firmen bei der Auftragsvergabe, sowie Festlegungen zur Größe des unverkäuflichen Wohnungsbestands, zur Anzahl kostenlos zu sichernder Belegungsrechte, zu Rechten der Stadt, und – besonders wichtig – zu Vertragsstrafen. Nun sollte man schließen, dass Rips – unbeschadet seiner grundsätzlichen Ablehnung solcher Verkäufe – diese Dresdner Sozial-Charta erst recht würdigen müßte, doch weit gefehlt: »Mieter und Mitarbeiter der Dresdner WOBA müssen die Zeche zahlen – Hoher Preis heißt hohes Risiko« ließ er, in Reaktion auf den veröffentlichten Nettokaufpreis von 982 Mio. Euro am 22. Februar verlauten. Da störte nicht einmal, dass der Bruttokaufpreis bei der GAGFAH, pro Quadratmeter rund 50 Euro über dem der WOBA lag – obwohl die Dresdner Schutzkriterien auch noch erheblich umfassender sind! Am 1. März dann legte Rips noch einmal nach, indem er die Dresdner Charta, als »Luftnummer« und »Mogelpackung« verunglimpfte. Er wetterte gegen die Mieterhöhungsbegrenzungen, die – wie schon erwähnt - aus der von ihm gefeierten GAGFAH-Charta übernommen sind und beschwor die Gefahr drastischer Mietsprünge von 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. Nun ist eine solche Kappungsgrenze seit 2000 tatsächlich geltendes Mietrecht. Bei ihrer Einführung, wegen der damit verbundenen Absenkung der vorher gültigen 30 Prozent allerdings, vom selben Rips als großer Erfolg des Deutschen Mieterbundes bejubelt. Weiter kritisiert er den – ebenfalls authentisch übernommen – Verkaufsrabatt. Er bemängelt unzureichende Instandhaltung – obwohl die gültige Instandhaltungsstrategie der WOBA nicht nur ungemindert fortgesetzt, sondern von FORTRESS um einen zusätzlich bereitgestellten Sanierungsfonds ergänzt wird. Und so weiter, und so fort. Der Punkt ist dabei nicht, dass der Mieterbund-Direktor Rips Verkauf und Charta kritisiert. Das muss er geradezu, als Interessenwart der Mieterschaft. Deutlich herauszustellen ist jedoch, dass er die Maßstäbe nach Belieben wechselt. Doch keineswegs dem Zufall überlassen: Die GAFAH wurde 2004 durch eine rot-grüne Bundesregierung verkauft, folglich mussten die Verkaufsbedingungen euphorisch und als bespielgebend gelobt werden. Noch einmal Rips, am 15. Juli 2004: “Die jetzt beim Verkauf der 81.000 Gagfah-Wohnungen gefundene Lösung (...) muss bei künftigen Wohnungsverkäufen als Gradmesser für Sozialverträglichkeit herangezogen werden”. Dieser Forderung ist eine Mehrheit des Dresdner Stadtrates mit der Sozial-Charta nicht nur nachgekommen, sondern hat sie deutlich übertroffen. Ihr “Pech” nur, nicht “rot-grün” zu sein. Da muss sie sich halt niedermachen lassen. Egal, ob zu recht oder zu unrecht. |